13.7.3   Schadenverhütungshinweise zur Vermeidung von Geruchsschäden
  1. In den Waren-Informationen (TIS) wird der Risikofaktor Geruch in seinem Aktiv- und Passivverhalten berücksichtigt.
     
  2. Die Geruchsbeseitigung (Desodorierung) der Container und Lagerhallen erfolgt mit Hochdruckreinigern.
     
  3. Zitrusfrüchte sind wegen ihres hohen Gehalts an flüchtigen ätherischen Ölen in der Schale stark geruchsinfizierend, daher nicht mit Obst, Gemüse, Fleisch, Butter, Eiern und anderen Lebensmitteln zusammenladen, weil sie den Zitrusgeruch annehmen, der sich auch auf den Geschmack auswirkt.
     
  4. Mit Zitrusgeruch behaftetes Garnier darf nicht wieder verwendet werden. Bei Früchten kann sich mit zunehmender Reife der Geruch verstärken, z. B. bei Ananas, Bananen, der durch Frischluftzusatz abgeführt werden muss.
     
  5. Pistazien geben normalerweise leicht angenehmen Geruch ab; wenn sie jedoch längere Zeit ohne Ventilation transportiert (Standardcontainer!) oder gelagert werden, verderben sie und geben einen strengen Geruch ab.
     
  6. Geschältes Schalenobst, z. B. geschälte Mandeln (Mandelkerne), sind besonders stark geruchsempfindlich, nehmen jeden Fremdgeruch an und werden dadurch wertlos.
     
  7. Mit Insektiziden behandelte Waren, die normalerweise einen leicht angenehmen Geruch abgeben, wie z. B. Erdnüsse, können durch die Insektizide einen abweichenden Geruch annehmen.
     
  8. Waren, wie z. B. Weintrauben, riechen durch die in der Verpackung enthaltenen fungiziden schwefeligen Chemikalien leicht stechend.
     
  9. Genussmittel, wie z. B. Rohkaffee, Rohkakao, Tee, Rohtabak, nehmen äußerst leicht Fremdgerüche an; daher dürfen sie untereinander und auch nicht mit Gewürzen, Kosmetika, Kopra, Lederwaren, ätherischen Ölen u. a. m. in einem Container zusammen geladen werden. Teeexperten können z. B. feststellen, ob Tee mit derartigen Waren in einem Container gewesen ist.
     
  10. Bezüglich der Geruchsbeseitigung der Container muss vor allem auch die Aufeinanderfolge der zu ladenden Waren beachtet werden, so z. B. Rohkaffee nach einer Ladung Pfeffer. Die Desodorierung ist eine grundlegende Voraussetzung für die nächste Beladung. Hierbei sind die Einschätzung des Aktiv- und Passivverhaltens des Geruchs in Abhängigkeit der oben vorgestellten Geruchsstufen von Nutzen.

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