13.8.5   Verunreinigungsempfindlichkeit (Passivverhalten)
0 - nicht verunreinigungsempfindlich:
Die Waren können mit verunreinigenden Waren zusammengelagert werden.
1 - verunreinigungsempfindlich gegenüber Staub:
Waren müssen getrennt von staubenden Waren gelagert werden; auch sollten staubempfindliche Waren während des Beladens vor Staub geschützt werden; mit Planen o. Ä. abdecken!
2 - verunreinigungsempfindlich gegenüber starkem Staub:
Hierzu gehören verpackte Waren (z. B. in Vollholzkisten), die durch einfache Staubentwicklung noch keinen Schaden erleiden.
3 - verunreinigungsempfindlich gegenüber Schmutz:
Die Waren müssen getrennt von schmutzenden Waren gelagert werden; ist dies nicht möglich, müssen sie mit Matten, Planen o. Ä. abgedeckt werden. Der Schmutz, der oft in schmieriger, breiiger, klebriger oder ähnlicher Form auftritt, verunreinigt die Oberflächen bzw. kann sich auch mit der betreffenden Ware vermischen. Die Waren können völlig unbrauchbar gemacht werden.
4 - verunreinigungsempfindlich gegenüber Fetten/Ölen:
Die Waren dürfen nicht mit fleckenden Waren, die Fett oder Öl absondern, zusammengelagert werden. Die Flecke dringen in die Oberflächen bzw. in die oberen Schichten der Waren ein und erleiden z. T. irreversible Fleckbeschädigungen. Die Waren können auch vom Fett/Öl durchtränkt werden bzw. zur Selbsterhitzung gelangen.
5 - verunreinigungsempfindlich gegenüber Staub, starkem Staub und Schmutz
6 - verunreinigungsempfindlich gegenüber Staub, starkem Staub und Fetten/Ölen
7 - verunreinigungsempfindlich gegenüber Schmutz und Fetten/Ölen
8 - verunreinigungsempfindlich gegenüber Staub, starkem Staub, Schmutz und Fetten/Ölen
9 - äußerst verunreinigungsempfindlich, absolut sauber halten

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