13.12.6   Berücksichtigung des Schädlingsbefalls bei der Beladung eines Containers
Erfolgt eine fachgerechte Containerbeladung mit einwandfreien Waren, so ist kaum mit Schäden zu rechnen, die durch tierische Schädlinge bzw. Mikroorganismen hervorgerufen werden. Solche Schäden können an der im geschlossenen und intakten Container befindlichen Ware praktisch nur dann auftreten, wenn schon bei der Beladung ein Befall vorhanden war. Deshalb ergeben sich folgende Forderungen:
  1. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Quarantäneschädlingen bzw. Quarantänekrankheiten, d. h. Pflanzenfeinde, die durch Import von Saatgut, lebenden Pflanzen oder Pflanzenteilen aus ihren Ursprungsländern in andere Länder und Kontinente eingeschleppt werden können, in denen sie bisher nicht auftraten. Das Auftreten aller Quarantäneschädlinge und -krankheiten ist meldepflichtig.

  2. 2. Nur saubere und für die Ware geeignete Container beladen. Besonders auf den Containerboden achten. Beim Seetransport u. a. nach Australien und Neuseeland gelten entsprechende Quarantänebestimmungen für Holzteile. Bei Verpackungen aus Holz für Verschläge und Kisten muss gegen Schädlinge, besonders gegen die Sirexwespe, behandelt und zertifiziert worden sein. Neuseeland z. B. fordert bei Verpackungen aus Holz für Verschläge und Kisten, dass sie frei von Insekten-, Pilzbefall und frei von Rindenresten sind.

  3. Ordnung und Sauberkeit in den Lagerhallen. Angeladene Container nicht über einen längeren Zeitraum offen stehen lassen.

  4. Nur gesundes bzw. imprägniertes Holz für Verpackungs-, Separierungs- und Sicherungszwecke benutzen. Gilt auch für Pappe, Papier, Spanplatten und ähnliches Material.

  5. Beachtung der Maßnahmen zur Vermeidung hoher Luftfeuchtigkeit im Container. In Abhängigkeit von der Temperatur wird die Lebensweise vieler Schädlinge bzw. das Wachstum und die Vermehrung von Mikroorganismen begünstigt.

  6. Verwendung von Kühlcontainern bei leicht verderblichen Waren.

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