1.4.3   Container und Container-Kasko-Versicherung
Eine eindeutige Einordnung von Containern unter Kasko oder Waren ist nicht möglich. Zur leichteren Unterscheidung von der Versicherung von Waren im Container werden die besonderen Bedingungen als Kasko-Klauseln bezeichnet. Trotzdem überwiegen die Charakteristiken aus dem Güterbereich. Aus diesem Grund sollten die besonderen Bedingungen nur in Verbindung mit DTV-Güterversicherungsbedingungen vereinbart werden.
 
Üblicherweise werden daher Container als Verpackung nicht in einer Transport-Waren-Versicherung gedeckt, sondern über besondere Bedingungen für die Versicherung von Containern in einer Allgefahren-Spezialversicherung. Für Schäden an der maschinellen Einrichtung und an Abdeckplanen wird jedoch nur Ersatz geleistet, wenn sie nächste Folge eines Transportmittelunfalles oder Strandungsfalles sind.
 
Die besonderen Bedingungen können auch für gemietete Container verwandt werden, sofern der Mieter die Gefahr trägt. Zur Klarstellung sollte dies aber in den entsprechenden "Geschriebenen Bedingungen" ausdrücklich aufgenommen werden.
 
 

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