26.8   Höchsthaftung nach § 660 Abs. 2 HGB / Begrenzung je Stück oder Einheit
Der Geschädigte hat bei Gütern mit geringem Gewicht die Möglichkeit, einen festen Haftungssatz je Stück oder Einheit zu verlangen; diese alternative Berechnung der Summe hat praktische Bedeutung bei Stücken mit einem Gewicht unter 333,34 Kilogramm. Gehen mehrere Stücke einer Sendung verloren, so kann für jedes Stück eine andere Berechnungsart angezeigt sein.
 
 
Urteil 58: § 660 HGB Container und Haftungsbegrenzung nach Stück oder Einheit
Die "Container-Klausel" des § 660 Abs. 2 HGB, wonach jedes in einem Container befindliche Stück, welches im Konnossement als in einem Container enthalten angegeben ist, als Stück im Sinne der Haftungsbeschränkung des § 660 Abs. 1 HGB gilt, ist auch dann anwendbar, wenn die Anzahl der Stücke mit dem Hinweis "said to contain" versehen ist [63]. Die Unbekannt-Klausel stellt lediglich die Grundlage einer widerleglichen Vermutung dar und ihr kommt deshalb Bedeutung nur im Zusammenhang mit dem Nachweis der exakten Anzahl von Packages zu.
 
Urteil 59: § 660 HGB Container und Haftungsbegrenzung nach Stück oder Einheit
Auch unverpackte Schweinehälften in einem Container sind Einheiten in einem Behälter im Sinne von § 660 Abs. 2 HGB [64]. Für den Begriff Einheit sind die Anzahl, Maß oder Gewicht betreffenden Angaben im Konnossement maßgebend.
 
§ 660 HGB (Höchstbetrag der Haftung)
 
  1. Sofern nicht die Art und der Wert der Güter vor ihrer Einladung vom Ablader angegeben sind und diese Angabe in das Konnossement aufgenommen ist, haftet der Verfrachter für Verlust oder Beschädigung der Güter in jedem Fall höchstens bis zu einem Betrag von 666,67 Rechnungseinheiten für das Stück oder die Einheit oder einem Betrag von zwei Rechnungseinheiten für das Kilogramm des Rohgewichts der verlorenen oder beschädigten Güter, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die in Satz 1 genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds. Die in Satz 1 genannten Beträge werden in Euro entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht am Tag des Urteils oder an dem von den Parteien vereinbarten Tag umgerechnet. Der Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht wird nach der Berechnungsmethode ermittelt, die der Internationale Währungsfonds an dem betreffenden Tag für seine Operationen und Transaktionen anwendet.
     
  2. Wird ein Behälter, eine Palette oder ein ähnliches Gerät verwendet, um die Güter für die Beförderung zusammenzufassen, so gilt jedes Stück und jede Einheit, welche in dem Konnossement als in einem solchen Gerät enthalten angegeben sind, als Stück oder Einheit im Sinne des Absatzes 1. Soweit das Konnossement solche Angaben nicht enthält, gilt das Gerät als Stück oder Einheit.
     
  3. Der Verfrachter verliert das Recht auf Haftungsbeschränkung nach Absatz 1 sowie nach den §§ 658, 659, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Verfrachter in der Absicht einen Schaden herbeizuführen, oder leichtfertig und in dem Bewußtsein begangen hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.

Abbildung 37: § 660 HGB (Höchstbetrag der Haftung)
 

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