5.2.5   Fassladungen
Als Einstieg in dieses Thema kann grundsätzlich auch der Abschnitt 3.2.3 der CTU-Richtlinien dienen:
    Güter von gleichartiger Form und Größe müssen fest von Wand zu Wand gepackt werden. Dennoch lassen sich Zwischenräume nicht immer vermeiden. Sind diese zu groß, muss mit Hilfe von Stauholz, gefalteter Pappe, mit Luftkissen oder anderen geeigneten Mitteln für Ladungssicherung gesorgt werden.
Über Fässer ist im Abschnitt "Grundstauweisen" bereits einiges gesagt worden. In diesem Abschnitt wird anhand einiger Fallbeispiele auf Sicherungsmöglichkeiten hingewiesen und auf spezielle Punkte eingegangen, soweit sie vorher nicht deutlich genug gemacht wurden.
Anladen eines Containers
mit Fässern auf Paletten

 
Die Formulierung "Anladen eines Containers mit Fässern auf Paletten" ist bewusst gewählt worden, da es sich nicht etwa um palettierte Fässer handelt, denn dann hätten die Fässer mit der Palette fest verbunden sein müssen. Hier dienen die Paletten zum einen zur Rationalisierung des Umschlags und zum anderen sind sie als Boden- und Zwischengarnier zu betrachten. Vorsicht ist geboten, wenn die Abmessungen der Fässer nicht ganz containergerecht sind, denn dann verbleiben Staulücken, die unbedingt adäquat ausgefüllt werden müssen.
 
Fortsetzung des Packvorgangs

 
Eingedellte Fässer sind daraufhin zu prüfen, ob die Dellen so viel Fassvolumen vereinnahmen, dass eventuell durch Ausdehnung infolge von Erwärmung ein Bersten der Fässer zu befürchten ist.
Holzgatter zur Sicherung im Türbereich

 
Füllen die Fässer aufgrund ihrer Abmessungen den Container so weit aus, dass bis an den Türbereich heran geladen werden kann, wird ein aus senkrecht stehenden Brettern (a) und waagerecht positionierten Kanthölzern (b) bestehendes Gatter außerhalb des Containers vorbereitet und vor die Partie gestellt. Die senkrechten Bretter sind genau Mitte Fass zu positionieren. So übernehmen sie die Kraftübertragung exakt an den belastungsfähigen Stellen der Fässer, nämlich an den oberen und unteren Fassrändern sowie den Sicken.
 
Deutlich ungünstiger ist die Konstruktion des Gatters aus waagerechten Brettern (a) und senkrechten Kanthölzern (b), weil insgesamt weniger Berührungspunkte zur Verfügung stehen.
ungünstiger konstruiertes Holzgatter

 
Um die gleiche Anzahl der Berührungspunkte wie beim ersten Gatter zu erreichen, müsste erheblich mehr Material eingesetzt werden.
zu materialauf-
wendiges Holz-
gatter

 
Spreizpallung im Türbereich - Einpassen der Schrägsteifen (c)

 
Verbleibt aufgrund der Ladungsabmessungen eine Ladelücke, muss das Gatter gegen die Türseite hin abgesteift werden. Das kann einerseits durch horizontal schräg eingepasste Kanthölzer erfolgen, die gegen die Eckpfosten gesetzt werden, oder wie hier durch Speizpallungen. Dazu werden an den Fußpunkten der senkrechten Gatterhölzer Kanthölzer (c) angesetzt und schräg gegen den Türquerträger gesetzt.
 
 
Spreizpallung im Türbereich - Einpassen der waagerechten Hölzer (d)

 
Zwischen den schräg stehenden Spreizhölzern und den waagerechten Hölzern des Gatters werden in jeder Lage in Längsrichtung Hölzer eingepasst.
 
 
mangelhafte Sicherung einer Fassladung im Türbereich

 
Ein derartig angebrachtes "Gatter" kann die Fässer der oberen Lage nicht am Verschub hindern. Die senkrechten Bretter sind hier nur gesetzt worden, um die waagerechten Kanthölzer in Position zu halten. Die Fässer stützen sich mit ihrem Fassmantel - dem empfindlichsten Teil eines Fasses - an den Kanthölzern ab.
 
Verschließen eines mit schlecht gesichertem Fassgut bepackten Containers

 
Packen eines Containers mit Hobbocks bzw. Henkelfässern

 
Bei (a) wurde Zwischengarnier aus Hard-Board bzw. dünner Spanplatte gelegt. Hauptaufgabe der Platten ist die Druckverteilung. Statt winziger Berührungsstellen zwischen einzelnen Fässern werden die Gewichte auf kreisförmige Streifen der Fassränder verteilt. Nähere Angaben zu dieser Problematik sind im Abschnitt mechanisch statische Beanspruchungen nachzulesen.
 
Zum nächsten Beladefall passt sehr gut der Punkt 4.3.6 der CTU-Richtlinien, der lautet:
    Fässer, die gefährliche Güter enthalten, sind stets aufrecht stehend zu stauen, sofern nicht die zuständige Behörde etwas anderes genehmigt hat.
  leichte Mängel   beseitigte Mängel

 
In den CTU-Richtlinien steht u. a. unter Punkt 4.2.7 Folgendes:
    Versandstücke mit gefährlichen Gütern sind auf ihre Unversehrtheit zu überprüfen; werden hierbei Beschädigungen, Leckagen oder Durchfeuchtungen festgestellt, so dürfen diese Versandstücke nicht in eine CTU gepackt werden.
Das rot gekennzeichnete Fass hat eine Delle. Inwieweit das bereits eine Beschädigung darstellt, kann hier nicht endgültig geklärt werden. Der Rahmen ist durch die obere Lage Fässer gefährdet. Deshalb wurde der Rahmen versteift (a) und das Fass ausgetauscht (b).
 
  ungesicherte Fässer   mit Spreizpallung gesichert

 
Bei Gefahrgutfässern wäre die gezeigte Packweise verboten. Bei Fässern mit normalem Inhalt widerspricht sie den "Stausitten". Auf jeden Fall können sie nicht ungesichert bleiben. Mit einer Spreizpallung kann für Sicherheit gesorgt werden.
 
Im Abschnitt über "Maßnahmen nach Beendigung des Packens" weisen die CTU-Richtlinien unter Punkt 3.3.1 auf Folgendes hin:
    Beim Packen einer CTU ist in der Abschlussphase so weit wie möglich dafür zu sorgen, dass eine in sich gefestigte Ladungsfront aufgebaut wird, um zu verhindern, dass beim Öffnen der Türen Ladungsteile herausfallen. Bestehen Zweifel daran, dass diese Ladungssicherungsmaßnahme ausreichend wirksam ist, so sind weitere Maßnahmen zu treffen, beispielsweise das netzartige Verspannen von Laschings zwischen einzelnen Anschlagpunkten oder das Abpallen mit Kanthölzern gegen die Eckpfosten.
    Zwei Punkte sind hierbei zu beachten:

     
    • Ein auf einem Sattelanhänger beförderter Container ist normalerweise gegen die Türseite hin geneigt; und
       
    • Ladung kann infolge von Stößen etc. beim Transport gegen die Türseite verrutschen.
Hauptgrund dieser Bestimmung ist, dass beim Öffnen einer CTU - insbesondere bei zur Türseite geneigten Containern - niemand durch herausfallende Ladungsteile gefährdet wird. Diese Aufgabe kann die gezeigte Ladungssicherung nur sehr bedingt erfüllen.
 
  Fehler bei der Verarbeitung von Siche-
rungsmaterial

 
Da die Einmal-Textilgurtbänder jeweils nur im oberen Bereich der Fässer angebracht sind, können die Fässer jeweils "unten herausschlagen". Wenn schon diese Form der Sicherung gewählt wird, hätten die Bänder mindestens je im oberen und unteren Drittel der Fässer befestigt werden müssen. Die gelbe Ampel soll somit "Achtung" signalisieren.
 
Rot gibt es für die Verarbeitung und die Arbeitstechnik an sich. Die Gurtbänder sind als Stander gespannt, d. h. nur quer vor die Ladungsfront. Durch diese Art der Verarbeitung werden Spreizwinkel von nahezu 180 ° generiert. Das bedeutet, dass bereits geringster Ladungsverschub in Längsrichtung extrem große Kräfte auf das Gurtmaterial ausüben kann. Insbesondere trifft dies auf die mittleren Fässer zu. Hier liegen die Gurte vollkommen gerade an. Der Spreizwinkel beträgt 180 °, der Tangens von 180 ° ist unendlich, das bedeutet, dass die Sicherungskraft, die hier von den Gurtbändern bereitgestellt wird, nahe Null ist. Wenn mit derartigen Sicherungen gearbeitet werden soll, ist darauf zu achten, dass die Gurtbänder zur Befestigung möglichst weit in das Innere des Containers geführt werden. So wird der Spreizwinkel (an den Außenkanten) vermieden und eine Direktsicherung geschaffen. Dies bietet aber keine Lösung für die mittleren Fässer und ist somit für die Sicherung von Fassladungen, ohne weitere Hilfsmittel, wie z. B. Hölzer, die quer vor die Fässer befestigt werden, abzulehnen.
 
Des Weiteren sind die Bänder geknotet, das ist ein Verstoß gegen entsprechende technische Regeln und die Unfallverhütungsvorschriften.
 
 

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