5.2.11   Sackgut und Tüten
5.2.11.1 Sackgut und Tüten unpalettiert
5.2.11.2 Sackgut und Tüten palettiert
5.2.11.3 Big Bags
Über Sackgut und die unterschiedlichen Packweisen ist bereits im Abschnitt über Packweisen und Grundstauweisen einiges gesagt worden. Generell sind Packmuster zu benutzen, mit denen die Container möglichst lückenlos und auf gleicher Höhe zu belegen sind.
 
Importcontainer
mit Kaffesäcken

 
Bei diesem Container wurde ein "chaotisches Staumuster" gewählt. Es wurden keine Anker eingestaut.
 
durcheinander-
gefallene Kunst-
stoffsäcke

 
In beiden gezeigten Fällen hat die Ware zuvor keinen Schaden genommen, aber es sind die immensen Mehrkosten zu berücksichtigen, die dadurch entstehen, dass zusätzliche manuelle Arbeiten zu erledigen sind.
 
Im Zusammenhang mit den beiden Abbildungen lohnt auch ein Blick in die CTU-Richtlinien. Die sagen unter dem Punkt 5, der sich mit Hinweisen für die Annahme von Beförderungseinheiten auseinander setzt, Folgendes:
    5.1  Bei der Annahme einer CTU hat sich der Empfänger zu vergewissern, dass sich die CTU äußerlich in einwandfreiem Zustand befindet und unbeschädigt ist. Bei Beschädigungen hat der Empfänger dies in geeigneter Weise zu dokumentieren und zu melden. Es ist besonders auf Beschädigungen zu achten, die möglicherweise einen Einfluss auf den Zustand des Ladegutes innerhalb der CTU haben konnten. Sollte der Empfänger im Verlaufe des Entladens der CTU einen Schaden entdecken, so ist dieser in geeigneter Weise zu dokumentieren und zu melden. Wird festgestellt, dass ein gefährliche Güter enthaltendes Versandstück so beschädigt ist, dass der Inhalt austritt, so sind die unmittelbar benachbarten Bereiche zu räumen, bis die Gefahrensituation eingeschätzt werden kann.
    5.2  Jeder, der eine CTU öffnet, muss die Gefahr des Herausfallens von Ladung bedenken. Werden Türen geöffnet, so müssen sie in völlig geöffneter Stellung gesichert werden.
 

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